Verein zur Förderung von Bildung - Arbeit - Sozialem Engagement

Hilfen zur Erziehung

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Hilfe für junge Volljährige

Was ist Hilfe für junge Volljährige?

Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen kann sie darüber hinaus fortgesetzt werden.

Rechtliche Grundlage

§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII

Ziele

Ziel ist es, dass mit der formellen Vollendung der Volljährigkeit keine abrupte Beendigung von Hilfen eintreten soll. Die bestehenden Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung sollen so weit wie möglich beseitigt werden, um den/die junge/n Volljährige/n in die Lage zu versetzen, ein seinen bzw. ihren Vorstellungen entsprechendes Leben in der Gemeinschaft selbst zu gestalten und ohne fremde Hilfe führen zu können. Dabei sollen Entwicklungsdefizite aufgefangen werden. Primäres Ziel ist es nicht, den Lebensunterhalt der/s Hilfesuchenden einschließlich seines bzw. ihres gesundheitlichen und psychischen Wohlergehens zu sichern. Der/m jungen Volljährigen soll der Übergang in die Selbständigkeit erleichtert werden.