Verein zur Förderung von Bildung - Arbeit - Sozialem Engagement

Hilfen zur Erziehung

Wir haben folgende ambulante Hilfen zur Erziehung:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn
  • Hilfe für junge Volljährige

Hilfen zur Erziehung

Sozialpädagogische Familienhilfe

Was ist eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 31 SGB VIII

Ziele

  • Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in der Familie
  • Auflösung von Isolation
  • Förderung sozialer Integration
  • Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
  • Erziehungsfähigkeit wiederherstellen bzw. stärken
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Strukturierung des Alltags
  • Förderung von Gesundheitsbewusstsein und Hygiene
  • Lebensperspektiven definieren und entwickeln
  • Verbesserung der Konfliktfähigkeit
  • Mobilisierung von Ressourcen

Sozialpädagogische Familienhilfe

Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn

Was ist ein Erziehungsbeistand bzw. ein/e BetreuungshelferIn?

Der Erziehungsbeistand und der/die BetreuungshelferIn sollen das Kind oder den/die Jugendliche/n bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Verselbständigung fördern.

Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 30 SGB VIII

Ziele

  • Aufbau positiver und belastbarer Beziehungen im sozialen Umfeld
  • Beratungsgespräche
  • Freizeitpädagogische Arbeit
  • Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
  • Familien- und Elternberatung
  • Gespräche mit LehrerInnen und AusbilderInnen
  • Aufbau von Selbstvertrauen
  • Förderung der Leistungsbereitschaft
  • Aufbau stabiler sozialer Kontakte
  • Hilfe beim Umgang mit Behörden

Erziehungsbeistand

Hilfe für junge Volljährige

Was ist Hilfe für junge Volljährige?

Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen kann sie darüber hinaus fortgesetzt werden.

Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII

Ziele

Ziel ist es, dass mit der formellen Vollendung der Volljährigkeit keine abrupte Beendigung von Hilfen eintritt. Entwicklungsdefizite sollen so weit wie möglich aufgefangen werden, damit junge Volljährige ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Kontakt Jugendamt

Jugendamt Saalekreis
Am Kloster 4
06217 Merseburg

Jugendamt Saalekreis / Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268 Querfurt

Telefon: 03461 / 401590

Ambulante Hilfen werden beim zuständigen Jugendamt beantragt.

Kontakt BASE e.V.

Mandy Weiland
Tel.: 034771 737577
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Claudia Rohde
Tel.: 034771 737578
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Obhäuser Weg 6 (Europa-Haus)
06268 Querfurt

Hilfen zur Erziehung

Wir haben folgende ambulante Hilfen zur Erziehung:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn
  • Hilfe für junge Volljährige

Hilfen zur Erziehung


Sozialpädagogische Familienhilfe

Was ist eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 31 SGB VIII

Ziele

  • Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in der Familie
  • Auflösung von Isolation
  • Förderung sozialer Integration
  • Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
  • Erziehungsfähigkeit wiederherstellen bzw. stärken
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Strukturierung des Alltags
  • Förderung von Gesundheitsbewusstsein und Hygiene
  • Lebensperspektiven definieren und entwickeln
  • Verbesserung der Konfliktfähigkeit
  • Mobilisierung von Ressourcen

Sozialpädagogische Familienhilfe


Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn

Was ist ein Erziehungsbeistand bzw. ein/e BetreuungshelferIn?

Der Erziehungsbeistand und der/die BetreuungshelferIn sollen das Kind oder den/die Jugendliche/n bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Verselbständigung fördern.

Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 30 SGB VIII

Ziele

  • Aufbau positiver und belastbarer Beziehungen im sozialen Umfeld
  • Beratungsgespräche
  • Freizeitpädagogische Arbeit
  • Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
  • Familien- und Elternberatung
  • Gespräche mit LehrerInnen und AusbilderInnen
  • Aufbau von Selbstvertrauen
  • Förderung der Leistungsbereitschaft
  • Aufbau stabiler sozialer Kontakte
  • Hilfe beim Umgang mit Behörden

Erziehungsbeistand


Hilfe für junge Volljährige

Was ist Hilfe für junge Volljährige?

Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen kann sie darüber hinaus fortgesetzt werden.

Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII

Ziele

Ziel ist es, dass mit der formellen Vollendung der Volljährigkeit keine abrupte Beendigung von Hilfen eintritt. Entwicklungsdefizite sollen so weit wie möglich aufgefangen werden, damit junge Volljährige ein selbstbestimmtes Leben führen können.


Kontakt Jugendamt

Jugendamt Saalekreis
Am Kloster 4
06217 Merseburg

Jugendamt Saalekreis / Nebenstelle Querfurt
Kirchplan 1
06268 Querfurt

Telefon: 03461 / 401590

Ambulante Hilfen werden beim zuständigen Jugendamt beantragt.


Kontakt BASE e.V.

Mandy Weiland
Tel.: 034771 737577
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Claudia Rohde
Tel.: 034771 737578
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Obhäuser Weg 6 (Europa-Haus)
06268 Querfurt