Verein zur Förderung von Bildung - Arbeit - Sozialem Engagement

Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII + §121 SGB IX

Eingliederungs- und Integrationshilfe über § 35a SGB VIII

Seit 2017 sind wir mit zahlreichen engagierten MitartbeiterInnen im Bereich der Eingliederungshilfe mit dem Schwerpunkt Schulbegleitung im gesamten Saalekreis tätig. Gerade für Kinder die mit Verhaltensauffälligkeiten, Autismusspektrumsstörungen und bei sozial-emotionalem Förderbedarf bietet BASE eV diese Hilfeform an. Hohen Stellenwert hat bei unserer Arbeit, hat die enge Zusammenarbeit aller beteiligten Institutionen und Personen (wie Elternhaus, Schule; Fachamt, SchulbegleiterIn und Kind). 

Definition 

Schulbegleiter unterstützen als Bezugsperson einzelne Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Einschränkungen und/oder Behinderungen in der Schule im Rahmen der Eingliederungshilfe.

Unterstützt wird zum Beispiel: 

  • Mobilität, wie Fortbewegung und Orientierung im Schulhaus
  • Lebenspraktische Hilfestellungen im Schulalltag
  • Förderung der Selbstständigkeit im Lernprozess
  • Unterstützung bei Motivationsproblemen
  • Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich, wie Unterstützung von Sozialkontakten zu anderen Schülerinnen und Schülern mit dem Ziel der Integration in den Klassenverband,Unterstützung bei Motivationsproblemen

  • usw

BASE eV hilft wie:

Voraussetzung für die Hilfegewährung ist ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes (ASD) des Saalekreises. In weiteren Gesprächen mit dem Fachamt wird der individuelle Hilfeplan besprochen und der Hilfebedarf festgelegt. Bei einer positiven Entscheidung kann das das Jugendamt auf Ihren Wunsch hin BASE eV als Leistungserbringer beauftragen.

Nachfragen und Auskunft hierzu erfragen Sie unter  Kontakt

 

Schulbegleitung und Integrationshilfe über §§ 112 und 75 des SGB IX

Seit 2017 sind wir mit zahlreichen engagierten MitartbeiterInnen im Bereich der Eingliederungshilfe mit dem Schwerpunkt Schulbegleitung im gesamten Saalekreis tätig. Anspruch haben schulpflichtige Kinder bzw. Jugendliche mit wesentlichen körperlichen oder geistigen Behinderungen im Sinne von Behinderungen gemäß §§ 2, 99 SGB IX

Ziel

Die Leistung wird als individuell erforderliche Unterstützung erbracht, damit Schüler*innen mit Behinderung Bildungsangebote – hier den Besuch der Schule im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht einschließlich der Vorbereitung hierzu, sowie schulische Ganztagsangebote in der offenen Form gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 SGB IX (im Folgenden Offener Ganztag) – voll, wirksam und gleichberechtigt wahrnehmen können. Die Leistung strebt eine größtmögliche Selbstständigkeit unter Berücksichtigung der Selbstbestimmung der Schüler*innen an. Die Leistung erfolgt nach den Vorgaben des Gesamtplans bzw. des Teilhabeplans, in dem auch die Konkretisierung der Leistungsziele erfolgt.

Unterstützt wird zum Beispiel: 

  • Unterstützung bei der Selbstversorgung und den gewöhnlichen Verrichtungen des täglichen Lebens
  • Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltags
  • Unterstützung bei der Strukturierung des Schulalltags
  • Unterstützung im Unterricht
  • Unterstützung im psychosozialen Bereich
  • usw.

 

BASE eV hilft wie:

Voraussetzung für die Hilfegewährung ist ein Antrag beim Sozialamt. In weiteren Gesprächen mit dem Fachamt wird der individuelle Hilfeplan besprochen und der Hilfebedarf festgelegt. Bei einer positiven Entscheidung kann das das Fachamt auf Ihren Wunsch hin BASE eV als Leistungserbringer beauftragen.

Nachfragen und Auskunft hierzu erfragen Sie unter  Kontakt