Seite 3 von 6
Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn
Was ist ein Erziehungsbeistand bzw. ein/e BetreuungshelferIn?
Der Erziehungsbeistand und der/die BetreuungshelferIn sollen das Kind oder den/die Jugendliche/n bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Verselbständigung fördern.
Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 30 SGB VIII
Ziele
Ziel ist, entwicklungsbedingte Einschränkungen des jungen Menschen durch Unterstützungsleistungen auszugleichen. Diese Ziele werden u.a. verwirklicht durch:
- Aufbau positiver und belastbarer Beziehungen im sozialen Umfeld
- Beratungsgespräche
- Freizeitpädagogische Arbeit
- Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
- Familien und Elternberatung
- Gespräche mit LehrerInnen und AusbilderInnen
- Aufbau von Selbstvertrauen
- Förderung der Leistungsbereitschaft
- Aufbau stabiler, positiver und sozialer Kontakte
- Hilfe beim Umgang mit Behörden
- etc.