Verein zur Förderung von Bildung - Arbeit - Sozialem Engagement

Hilfen zur Erziehung

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Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn

Was ist ein Erziehungsbeistand bzw. ein/e BetreuungshelferIn?

Der Erziehungsbeistand und der/die BetreuungshelferIn sollen das Kind oder den/die Jugendliche/n bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Verselbständigung fördern.

Rechtliche Grundlage

§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 30 SGB VIII

Ziele

Ziel ist, entwicklungsbedingte Einschränkungen des jungen Menschen durch Unterstützungsleistungen auszugleichen. Diese Ziele werden u.a. verwirklicht durch:

  • Aufbau positiver und belastbarer Beziehungen im sozialen Umfeld
  • Beratungsgespräche
  • Freizeitpädagogische Arbeit
  • Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
  • Familien und Elternberatung
  • Gespräche mit LehrerInnen und AusbilderInnen
  • Aufbau von Selbstvertrauen
  • Förderung der Leistungsbereitschaft
  • Aufbau stabiler, positiver und sozialer Kontakte
  • Hilfe beim Umgang mit Behörden
  •  etc.

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