Verein zur Förderung von Bildung - Arbeit - Sozialem Engagement

Hilfen zur Erziehung

Beitragsseiten

wir haben folgende ambulante Hilfen zur Erziehung.

Sozialpädagogische Familienhilfe 

Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn

Hilfe für junge Volljährige 

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Sozialpädagogische Familienhilfe 

Was ist eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?

Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Rechtliche Grundlage

§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 31 SGB VIII

Ziele

Ziele werden individuell nach Situation und Hilfebedarf festgelegt.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in der Familie
  • Auflösung von Isolation
  • Förderung sozialer Integration
  • Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
  • Erziehungsfähigkeit wiederherstellen bzw. stärken
  • Stärkung des Selbstwertgefühls
  • Strukturierung des Alltags
  • Förderung Gesundheitsbewusstsein und Hygiene
  • Lebensperspektiven definieren und entwickeln
  • Verbesserung Konfliktfähigkeit
  • Mobilisierung von Ressourcen
  • etc. 

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Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn

Was ist ein Erziehungsbeistand bzw. ein/e BetreuungshelferIn?

Der Erziehungsbeistand und der/die BetreuungshelferIn sollen das Kind oder den/die Jugendliche/n bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Verselbständigung fördern.

Rechtliche Grundlage

§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 30 SGB VIII

Ziele

Ziel ist, entwicklungsbedingte Einschränkungen des jungen Menschen durch Unterstützungsleistungen auszugleichen. Diese Ziele werden u.a. verwirklicht durch:

  • Aufbau positiver und belastbarer Beziehungen im sozialen Umfeld
  • Beratungsgespräche
  • Freizeitpädagogische Arbeit
  • Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
  • Familien und Elternberatung
  • Gespräche mit LehrerInnen und AusbilderInnen
  • Aufbau von Selbstvertrauen
  • Förderung der Leistungsbereitschaft
  • Aufbau stabiler, positiver und sozialer Kontakte
  • Hilfe beim Umgang mit Behörden
  •  etc.

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Hilfe für junge Volljährige

Was ist Hilfe für junge Volljährige?

Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen kann sie darüber hinaus fortgesetzt werden.

Rechtliche Grundlage

§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII

Ziele

Ziel ist es, dass mit der formellen Vollendung der Volljährigkeit keine abrupte Beendigung von Hilfen eintreten soll. Die bestehenden Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung sollen so weit wie möglich beseitigt werden, um den/die junge/n Volljährige/n in die Lage zu versetzen, ein seinen bzw. ihren Vorstellungen entsprechendes Leben in der Gemeinschaft selbst zu gestalten und ohne fremde Hilfe führen zu können. Dabei sollen Entwicklungsdefizite aufgefangen werden. Primäres Ziel ist es nicht, den Lebensunterhalt der/s Hilfesuchenden einschließlich seines bzw. ihres gesundheitlichen und psychischen Wohlergehens zu sichern. Der/m jungen Volljährigen soll der Übergang in die Selbständigkeit erleichtert werden.


Kontakt Jugendamt

Ambulante Hilfen werden im Rahmen des Rechts auf Hilfe zur Erziehung bei dem zuständigen Jugendamt:

Jugendamt Saalekreis                                       Jugendamt Saalekreis/Nebenstelle Querfurt

Am Kloster 4                                                        Kirchplan 1

06217 Merseburg                                              06268 Querfurt 

Telefonnummer: 03461/401590

beantragt.

  


Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Kontakt BASE eV

Mandy Weiland                                                   Claudia Rohde

Tel.:034771 737577                                         Tel.:034771 737578

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Obhäuser Weg 6 (Europa-Haus)                    Obhäuser Weg 6 (Europa-Haus)

06268 Querfurt                                                  06268 Querfurt