wir haben folgende ambulante Hilfen zur Erziehung.
Sozialpädagogische Familienhilfe
Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn
Hilfe für junge Volljährige
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Sozialpädagogische Familienhilfe
Was ist eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)?
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 31 SGB VIII
Ziele
Ziele werden individuell nach Situation und Hilfebedarf festgelegt.
Dazu gehören beispielsweise:
- Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in der Familie
- Auflösung von Isolation
- Förderung sozialer Integration
- Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
- Erziehungsfähigkeit wiederherstellen bzw. stärken
- Stärkung des Selbstwertgefühls
- Strukturierung des Alltags
- Förderung Gesundheitsbewusstsein und Hygiene
- Lebensperspektiven definieren und entwickeln
- Verbesserung Konfliktfähigkeit
- Mobilisierung von Ressourcen
- etc.
Erziehungsbeistand bzw. BetreuungshelferIn
Was ist ein Erziehungsbeistand bzw. ein/e BetreuungshelferIn?
Der Erziehungsbeistand und der/die BetreuungshelferIn sollen das Kind oder den/die Jugendliche/n bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie die Verselbständigung fördern.
Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 30 SGB VIII
Ziele
Ziel ist, entwicklungsbedingte Einschränkungen des jungen Menschen durch Unterstützungsleistungen auszugleichen. Diese Ziele werden u.a. verwirklicht durch:
- Aufbau positiver und belastbarer Beziehungen im sozialen Umfeld
- Beratungsgespräche
- Freizeitpädagogische Arbeit
- Unterstützung bei der Bewältigung lebenspraktischer Aufgaben
- Familien und Elternberatung
- Gespräche mit LehrerInnen und AusbilderInnen
- Aufbau von Selbstvertrauen
- Förderung der Leistungsbereitschaft
- Aufbau stabiler, positiver und sozialer Kontakte
- Hilfe beim Umgang mit Behörden
- etc.
Hilfe für junge Volljährige
Was ist Hilfe für junge Volljährige?
Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und selbständige Lebensführung nicht gewährleistet. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt. In begründeten Einzelfällen kann sie darüber hinaus fortgesetzt werden.
Rechtliche Grundlage
§ 27 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII
Ziele
Ziel ist es, dass mit der formellen Vollendung der Volljährigkeit keine abrupte Beendigung von Hilfen eintreten soll. Die bestehenden Defizite in der Persönlichkeitsentwicklung sollen so weit wie möglich beseitigt werden, um den/die junge/n Volljährige/n in die Lage zu versetzen, ein seinen bzw. ihren Vorstellungen entsprechendes Leben in der Gemeinschaft selbst zu gestalten und ohne fremde Hilfe führen zu können. Dabei sollen Entwicklungsdefizite aufgefangen werden. Primäres Ziel ist es nicht, den Lebensunterhalt der/s Hilfesuchenden einschließlich seines bzw. ihres gesundheitlichen und psychischen Wohlergehens zu sichern. Der/m jungen Volljährigen soll der Übergang in die Selbständigkeit erleichtert werden.
Kontakt Jugendamt
Ambulante Hilfen werden im Rahmen des Rechts auf Hilfe zur Erziehung bei dem zuständigen Jugendamt:
Jugendamt Saalekreis Jugendamt Saalekreis/Nebenstelle Querfurt
Am Kloster 4 Kirchplan 1
06217 Merseburg 06268 Querfurt
Telefonnummer: 03461/401590
beantragt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Kontakt BASE eV
Mandy Weiland Claudia Rohde
Tel.:034771 737577 Tel.:034771 737578
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06268 Querfurt 06268 Querfurt